Für wen
Den Wortlaut einer Vorschrift festhalten
Vorschriften, Geschäftsbedingungen und Hinweise ändern sich ohne Ankündigung und ohne sichtbare Historie. Eine Markdown-Kopie mit der Adresse, von der sie stammt, und dem Datum, das sie trug, belegt, was dort stand, als Sie es gelesen haben. Auf dem Weg dorthin wird nichts zusammengefasst und nichts umformuliert.
Ein Text, der sich bewegt hat
Eine Klausel wird immer später geprüft als an dem Tag, an dem man sie liest. Die Geschäftsbedingungen sind inzwischen aktualisiert, die konsolidierte Fassung einer Vorschrift ist neu gefasst, die Seite einer Aufsichtsbehörde wurde umgebaut. Sie wissen, was dort stand, aber die Seite sagt es nicht mehr, und die öffentliche Historie endet oft bei der geltenden Fassung.
Gewöhnliches Kopieren ist kein Ersatz. Der Text kommt mit Brotkrumenpfad, seitlichem Inhaltsverzeichnis und „vorheriger Paragraf“-Links an, Absatznummern lösen sich von ihrem Absatz, und eine Tabelle mit Schwellenwerten fällt in eine unlesbare Zeile zusammen. Danach müssen Sie dieses Gemenge mit dem Original vergleichen, um sicher zu sein, dass nichts fehlt.
Und der Ausdruck als PDF hilft dabei weniger, als es aussieht. Er trägt die Kopfzeile des Browsers, nicht die Adresse der Fassung, die Sie geöffnet hatten – und gerade bei Vorschriften steckt die Auskunft, welche Fassung gemeint war, im Pfad der Adresse. Wer die Akte später übernimmt, sieht einen Text ohne Herkunft und muss die Recherche wiederholen. Dasselbe gilt für Anlagen und Vergütungsverzeichnisse, die auf eigenen Seiten stehen und beim Drucken der Hauptseite gar nicht mitkommen.
Was die Kopie behält
- Wortlaut bleibt Wortlaut – die Erweiterung fasst nichts zusammen, schreibt nichts um, stellt nichts um
- Quelladresse und Erscheinungsdatum stehen im Frontmatter, über dem Text
- Tabellen mit Gebühren, Fristen und Schwellenwerten überstehen die Umwandlung unversehrt
- Verweise werden zu Fußnoten samt Definitionen, statt zu toten Ankern zu werden
- Nummerierung und Überschriftenebenen des Artikeltextes bleiben, wie sie sind
- Die Datei liegt dort, wo Sie es festlegen, ohne Dritte auf dem Weg
- Das Feld
extractionhält fest, ob der Text aus dem gerenderten DOM kam oder aus den strukturierten Daten der Seite - Ein zweiter Clip überschreibt den ersten nicht – beide Fassungen bleiben in der Akte nebeneinander liegen
--- title: "§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht" source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" extraction: "dom" --- ## § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Eine Fassung in die Akte holen
Das Ziel ist eine Datei, die allein steht: Wortlaut, Adresse und Datum in einem Stück. Sechs Schritte, von denen die ersten vier einmal pro Kanzlei-Ordner anfallen.
- Legen Sie in den Einstellungen einen Zielordner an, der zur Aktenablage passt – ein Verzeichnis pro Mandat, etwa
Akten/2024-0187. Die Erweiterung schreibt nur dorthin und liest den übrigen Datenbestand nicht. - Setzen Sie die Namensvorlage auf
{date}-{title}. Der Tag des Abrufs gehört bei Vorschriften in den Dateinamen, weil er sagt, welcher Stand geprüft wurde – die Fassung selbst steht in der Adresse im Frontmatter. - Behalten Sie
title,sourceundextractionim Frontmatter. Die Adresse trägt bei Vorschriften die Fassungsangabe im Pfad, und der Extraktionsweg macht nachvollziehbar, woher der Text kam. - Stellen Sie den Klick auf das Vorschaufenster. Bei Wortlaut lohnt sich der Blick, ob Absatznummern noch bei ihren Absätzen stehen und eine Gebührentabelle ihre Zeilen behalten hat.
- Öffnen Sie die Fassung, die festgehalten werden soll, und erfassen Sie die Seite – oder markieren Sie die eine Vorschrift und erfassen Sie die Auswahl, wenn nur sie in die Akte gehört.
- Erfassen Sie Anlagen und Vergütungsverzeichnisse getrennt. Sie stehen auf eigenen Seiten und kommen beim Erfassen der Hauptseite nicht mit; einen Stapelbetrieb, der das für Sie erledigt, gibt es nicht.
Einstellungen für die Aktenablage
Die Werte sind darauf ausgelegt, dass eine Datei ohne den Ordner drumherum verständlich bleibt – auch für jemanden, der die Akte in zwei Jahren übernimmt.
| Einstellung | Wert | Warum gerade so |
|---|---|---|
| Klick auf das Symbol | Vorschaufenster | Bei Wortlaut zählt der Blick, ob Absatznummern und Gebührentabellen unversehrt sind |
| Namensvorlage | `{date}-{title}` | Der Tag des Abrufs sagt, welcher Stand geprüft wurde; die Fassung selbst steht in der Adresse |
| Zielordner | `Akten/<Aktenzeichen>` | Ein Verzeichnis pro Mandat; die Erweiterung schreibt nur dorthin und liest den übrigen Bestand nicht |
| Frontmatter | `title`, `source`, `extraction` | Die Adresse trägt bei Vorschriften die Fassung im Pfad, der Extraktionsweg macht die Herkunft nachvollziehbar |
| Bilder | `weglassen` | In Normtexten und Bedingungen sind Bilder fast immer Logos und Symbole und tragen nichts zum Wortlaut bei |
| Regel für Website | Muster `gesetze-im-internet.de` → Unterordner `Normen` | Normtexte gehören nicht in denselben Ordner wie Schriftverkehr und Recherche |
--- title: "Anlage 1 RVG – Vergütungsverzeichnis (Auszug)" source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html" extraction: "dom" --- ## Teil 3 Zivilsachen | Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | | --- | --- | --- | | 3100 | Verfahrensgebühr | 1,3 | | 3104 | Terminsgebühr | 1,2 | | 3200 | Verfahrensgebühr Berufung | 1,6 | **Anmerkung zu 3104**: Die Gebühr entsteht auch, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und im Einverständnis entschieden wird.
Drei Lagen aus der Akte
Bedingungen festhalten, die keine Historie führen
Ein Streit dreht sich um eine Klausel in Geschäftsbedingungen, die der Anbieter jederzeit ändern kann und deren frühere Fassungen nirgends öffentlich stehen. Sie erfassen die Seite am Tag der Prüfung in den Ordner des Mandats, mit Datum im Dateinamen.
Die Datei trägt den vollständigen Wortlaut, die Adresse und das Datum des Abrufs. Ändert der Anbieter die Bedingungen, erfassen Sie erneut; die zweite Datei bekommt eine angehängte Zahl, und die beiden Fassungen lassen sich gegenüberstellen – den Vergleich selbst macht die Erweiterung nicht.
Eine Gebührentabelle in den Schriftsatz übernehmen
Aus einem Vergütungsverzeichnis werden drei Zeilen gebraucht, und beim gewöhnlichen Kopieren verschieben sich die Spalten regelmäßig um eine Position. Die Erweiterung schreibt Tabellen selbst statt über einen allgemeinen Konverter: Auf dem Korpus mit fünfzehn Tabellen kamen zwölf heil an, gegen je sieben bei den verglichenen Engines.
Sie markieren die Tabelle, erfassen die Auswahl und prüfen die Spalten im Lesemodus, bevor die Zahlen weiterwandern. Verbundene Zellen werden dabei eingeebnet, weil Markdown sie nicht ausdrücken kann – der Inhalt bleibt, die optische Verbindung nicht.
Den Wortlaut mit einem Mandanten teilen
Der Mandant soll lesen, was tatsächlich dasteht, und nicht die Zusammenfassung eines Portals. Die Datei ist schlichtes Markdown und öffnet sich in jedem Textprogramm, ohne Erweiterung und ohne Konto.
Weil nichts umformuliert wurde, ist der Text derselbe wie auf der Seite – die Umwandlung betrifft die Struktur, nicht die Wörter. Die Adresse steht oben in der Datei, sodass jeder gegenprüfen kann, ohne bei Ihnen nachzufragen.
Gegen die üblichen Wege
In der Kanzlei sind alle diese Wege in Gebrauch, und jeder verliert eine andere Angabe. Die letzte Zeile nennt auch die Grenzen dieses Wegs.
| Weg | Was dabei herauskommt | Was es kostet |
|---|---|---|
| Seite als PDF drucken | Ein Abbild mit Layout, sofort ablegbar | Die Kopfzeile des Browsers statt der Adresse der Fassung; Anlagen auf eigenen Seiten kommen nicht mit |
| In das Textprogramm kopieren | Der Text, weiterbearbeitbar | Brotkrumenpfad und seitliches Inhaltsverzeichnis kommen mit, und Schwellenwerttabellen fallen zusammen |
| Link in der Akte vermerken | Eine Zeile, schnell geschrieben | Die konsolidierte Fassung wird neu gefasst, und der Link zeigt dann auf einen anderen Wortlaut |
| Juristische Datenbank | Fassungen mit Stand und Verweisen, redaktionell gepflegt | Ein Zugang mit eigenen Bedingungen; nicht jede Bedingungs- oder Behördenseite ist dort erfasst |
| Clean Clipper | Wortlaut, Adresse und Abrufdatum in einer Datei, Tabellen erhalten | Keine notarielle Feststellung, kein Zeitstempel von dritter Seite, kein Fassungsvergleich, keine PDF-Anlagen |
Wenn die Kopie nicht trägt
Warum steht in der Datei kein Datum?
Weil viele Normen- und Bedingungsseiten kein maschinenlesbares Datum ausweisen. Gelesen werden JSON-LD datePublished, article:published_time, time[datetime] und Unix-Stempel; fehlt alles davon, bleibt das Feld leer. Der Tag des Abrufs steht dann im Dateinamen, wenn {date} in der Namensvorlage steht – und das ist bei Vorschriften ohnehin die aussagekräftigere Angabe.
Die Absatznummern haben sich von ihren Absätzen gelöst
Das passiert, wenn die Seite die Nummern in eigenen Elementen neben dem Text führt statt im Absatz selbst. Dann hilft nur, die Vorschrift zu markieren und die Auswahl zu erfassen, oder die Nummern in der Datei einmal nachzuziehen. Der Wortlaut selbst bleibt dabei unverändert.
Die Schwellenwerttabelle ist zusammengefallen
Bei tief verschachtelten Layout-Tabellen bleibt das schwierig, für dieses Werkzeug wie für andere. Prüfen Sie im Lesemodus, wie die Tabelle ankommt, bevor die Zahlen weiterwandern. Ist es eine ungleichmäßige zweispaltige Tabelle, wird sie absichtlich zu Schlüssel: Wert-Zeilen umgeformt – das ist kein Fehler, sondern die lesbarere Form.
Die Anlage fehlt in meiner Kopie
Weil Anlagen und Vergütungsverzeichnisse auf eigenen Seiten stehen. Erfasst wird immer nur die Seite, auf der Sie sich befinden; einen Crawler und einen Stapelbetrieb gibt es nicht. Öffnen Sie die Anlage und erfassen Sie sie als zweite Datei in denselben Ordner.
Was es nicht tut
Es ist keine notarielle Feststellung: Die Datei ist weder von Dritten zeitgestempelt noch signiert, ihr Wert ist der einer Arbeitskopie. Es vergleicht keine zwei Fassungen und meldet nicht, was sich seit dem letzten Clip geändert hat. Tief verschachtelte Layout-Tabellen bleiben schwierig, für dieses Werkzeug wie für andere. Und es speichert keine PDF-Anlagen einer Seite, sondern nur den HTML-Text, den Sie vor sich haben.
Fragen
Wird der Text irgendwie verändert?
Überstehen komplexe Tabellen die Umwandlung?
Wo liegen die Dateien?
Hat diese Kopie Beweiswert?
Kann ich nur eine bestimmte Vorschrift erfassen?
Vergleicht es zwei Fassungen einer Vorschrift?
Kommen Anlagen und Verzeichnisse mit?
Werden Fußnoten und Verweise in einer Norm erhalten?
[^1]-Fußnoten, deren Definitionen am Ende der Datei stehen. Links auf andere Vorschriften bleiben absolute Links auf die ursprüngliche Website und funktionieren, solange die Seite existiert.